Neuigkeit
01.
September
2022
Coronamaßnahmen nach den Sommerferien
Folgende Coronamaßnahmen für den Schulbereich gelten nach den Sommerferien bis zu den Herbstferien:
- Keine Masken- und keine Testpflicht.
- Einhaltung der persönlichen Hygiene; regelmäßiges Lüften der Unterrichtsräume; Empfehlung
zum freiwilligen Tragen einer Maske.
- Bei neu auftretenden Symptomen einer Atemwegserkrankung, wie z. B. Schnupfen, Halsschmerzen oder Husten gilt weiterhin, dass – unabhängig vom Impfstatus und auch bei negativem COVID-19 Antigen-Schnelltestergebnis – alle Betroffenen die Schule zunächst nicht besuchen sollen, solange nicht der Gesundheitszustand – durch einen Arztbesuch – abgeklärt wurde. Das bedeutet: Wer krank ist, bleibt zuhause.
- Eine Pflicht, zuhause zu bleiben (Absonderungspflicht) gilt nach wie vor für die mit dem Coronavirus infizierte und krankheitsverdächtige Person.
- Dies gilt nicht für enge Kontaktpersonen und Hausstandsangehörige von positiv getesteten Personen.
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